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Nach so langer Durststrecke erlaubt die Corona-Lage bis auf Weiteres wieder Präsenzveranstaltungen vor dem Hintergrund passender Hygienekonzepte. Daher legen wir Ihnen heute unsere Wochenend-Seminare im Oktober und November an der Akademie Biggesee ans Herz. Wir freuen uns, Sie dort wiederzusehen. Auch für unsere Online-Seminare gibt es wieder freie Plätze – das nächste ist schon am 22. September!

Für Ihre eigene Vereinsarbeit informieren wir Sie außerdem über die corona-bedingt bis 31.08.2022 geltenden Sonderregeln für Vereine.

Viele Grüße

Thomas Hornemann
Geschäftsführer

Mehr Plätze für Online-Seminare

Aufgrund der starken Nachfrage waren bisher viele unserer Online-Seminare innerhalb kurzer Zeit ausgebucht. Wir freuen uns über das große Interesse und haben daher unser Kontingent für Anmeldungen erhöht. Ab sofort haben noch mehr Mitglieder und Interessierte die Gelegenheit, sich zu Online-Seminaren aus den Bereichen Vereinsarbeit und Garten anzumelden:

Freie Plätze für EDV-gestützte Vereinsorganisation

Einige wenige Restplätze gibt es noch für unser beliebtes Wochenend-Seminar zur Vereinsorganisation mit dem Verwaltungsprogramm DAVOweb vom 8. bis 10. Oktober an der Akademie Biggesee.
Jetzt schnell noch anmelden !

Versammlungen souverän und erfolgreich leiten

Vom 26. bis 28. November ist an der Akademie Biggesee das Wochenend-Seminar „Versammlungen souverän und erfolgreich leiten“ geplant.
Interessenten können sich bereits jetzt anmelden. Wir freuen uns auf Sie!

Corona und kein Ende!

Eigentlich hätten die Sonderregeln für Vereine zum 31.12.2021 auslaufen sollen.

Der Bundestag hat jedoch am 7.9.2021 eine entsprechende Änderung des „Gesetzes über Maßnahmen … zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ (COVMG) überraschend verlängert. Betroffen von der Änderung ist ausdrücklich Paragraf 5 des Gesetzes, der die Sonderregeln für Vereine enthält.

Konkret heißt das für Sie: Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen können auch über den 31.12.2021 hinaus in virtueller Form durchgeführt werden – auch wenn es hierfür keine Satzungsregelung gibt.

Die Sonderregeln gelten jedoch nur bis zum 31.08.2022.

Bis August nächsten Jahres verlängert sich auch die Regelung, dass der Vorstand im Amt bleibt, bis ein neuer Vorstand gewählt worden ist.

Doch Achtung (!):

Wörtlich heißt es im Beschluss zur Verlängerung der Corona-Sonderregelung:

„Auch wenn die Erleichterungen somit noch bis einschließlich 31. August 2022 zur Verfügung stehen, sollte von diesem Instrument im Einzelfall nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn dies unter Berücksichtigung des konkreten Pandemiegeschehens und im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der jeweiligen Versammlung erforderlich erscheint.“

Die Verlängerung soll also keinen Freifahrtschein darstellen, sondern „bei Bedarf“ greifen.

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Ausgabe 09/2021

Versanddatum: 21.09.2021