Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung hat begonnen. In der Zeit vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 muss jeder Grundstückseigentümer  bei seinem zuständigen Finanzamt eine Steuererklärung abgeben. Wir geben Ihnen einige Tipps zum Ausfüllen.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Öffnungszeiten in unserer Geschäftstelle geändert haben. Ab sofort sind wir von Dienstag bis Donnerstag von 8.00 bis 13.00 Uhr für Sie da.

Viel Spaß beim Lesen unseres Newsletters wünschen Ihnen

Bernd Zechmann
Bezirksvorsitzender

Tanja Seitz
Geschäftsführerin

Seit 01. Juli 2022 können die neuen Grundsteuererklärungen beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Die Erklärung kann elektronisch, oder als Papier-Formular abgegeben werden.

Angaben zum Grundstück (Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer, Grundstücksgröße, Nutzungsart) können im Internet über den Bayernatlas abgerufen werden.

Weitere Informationen, Videos sowie die wichtigsten Fragen finden Sie online unter https://www.grundsteuer.bayern.de/

Außerdem stehen die Finanzbehörden bei Fragen zur Abgabe der Erklärung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr telefonisch unter der Nummer 089 - 30 70 00 77 zur Verfügung.

 

 

Wer in den Urlaub fährt, möchte seine Heim mit gutem Gefühl verlassen und beim Heimkehren wieder alles in Bester Ordnung vorfinden. Wir geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung rechtzeitig auf Ihre Abwesenheit vorbereiten können.

Die Erntezeit hat begonnen! Im Juli werden Sie für Ihre Mühe belpohnt und können endlich die Vielfalt des angebauten Gemüses genießen. Manche Arten schmecken schon als Baby-Gemüse, wie Möhren oder Rote Beete. Auch wer noch einmal aussäen möchte, erhält hier nützliche Tipps.

Ausgabe 03/2022

Versanddatum: 18.07.2022