Hinter uns allen liegt ein herausforderndes Jahr. Für den Verband, weil wir wie alle Vereine mit dem gesellschaftlichen Wandel und deutlichen Kostensteigerungen zu kämpfen hatten. Auch, weil wir uns mit neuen Vorgaben und Unsicherheiten in der Wohnungs- und Energiepolitik herumschlagen mussten. Vor allem aber, weil Sie in den Gemeinschaften viel bewegt und neue Projekte gestartet haben. Uns ist bewusst, dass hinter Ihrem Engagement viel Arbeit steckt. Ihr Einsatz für die Wohneigentümerinnen und -eigentümer bei Ihnen vor Ort ist bemerkenswert – und dafür wollen wir Ihnen mit unserem ersten Newsletter für Funktionäre im Jahr 2026 ganz herzlich danken!
Das zurückliegende Jahr war für uns persönlich und das gesamte Team der Geschäftsstelle – im positiven Sinne – herausfordernd! Wie bei jedem Neustart ist dabei sicher noch nicht alles perfekt gelaufen.
Aber wir alle haben zusammen viel bewegen können:
Für dieses Jahr bleibt trotzdem noch genug zu tun! Der Streit um die Grundsteuerreform begleitet uns weiter – sowohl an juristischer als auch politischer Front. Wir werden dafür kämpfen, dass es bei der Debatte um das „Heizungsgesetz“ und die Einspeisevergütung nicht zu Einschnitten und Fördermittel-Kürzungen für Wohneigentümerinnen und -eigentümer kommt. Der Bauturbo und eine Erneuerung der Landesbauordnung sollen Neu-, An- und Umbauten vereinfachen und unbürokratischer machen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass aus diesen Plänen auch gelebte Praxis wird. Als Teil des vom NRW-Wirtschaftsministeriums initiierten Bündnisses „Heizkeller der Zukunft“ kämpfen wir für bezahlbares und klimafreundliches Heizen in NRW – wir sind als einziger Eigentümerverband mit dabei!
Auch innerhalb des Verbandes stehen 2026 einige Veränderungen und Aufgaben an: Im Laufe des Jahres wird die Webpräsenz unseres Landesverbandes, des Bundesverbandes und der Gemeinschaften auf ein neues System umziehen. Außerdem werden wir – das können wir schon jetzt ankündigen – unsere Gutschein-Aktion zu Weihnachten wiederholen. Denn klar ist auch: Der Verband hat mit einem massiven Mitgliederrückgang zu kämpfen. Die Akquise neuer Mitglieder wird also eine unserer wichtigsten Aufgaben für die nächsten Jahre sein. Deshalb haben wir uns natürlich auch für dieses Frühjahr und den Sommer die eine oder andere Werbeaktion ausgedacht. Weitere Infos folgen in den nächsten Wochen und Monaten!
In diesem Newsletter finden Sie weiterführende Infos für Ihr ehrenamtliches Engagement in unserem Verband.
Viele Grüße
Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer
Im aktuellen Rundschreiben haben wir für Sie unverzichtbare Infos für Ihre ehrenamtliche Arbeit zusammengefasst.
Das Rundschreiben finden Sie noch einmal zum Download im geschützten Bereich im Menü unter NRW / Verbandsarbeit / Downloads / Rundschreiben.
Weitere Themen aus dem Rundschreiben haben wir nachfolgend aufgeführt.
Wie jedes Jahr haben Sie mit dem Rundschreiben die Beitragsrechnung für das Jahr 2026 erhalten (Zahlungsfrist: 30.04.2026), einen Kontoauszug Ihrer Gemeinschaft (Zahlungseingänge bis 19.01.2026 sind berücksichtigt), eine aktuelle Mitgliederliste, in der neue Mitglieder bis 19.01.2026 berücksichtigt sind sowie Quittungen, die Sie ggf. angefordert haben.
Alle Mitgliederbewegungen (An-, Um- und Abmeldungen) nach dem Stichtag 19.01.2026 werden gesondert bearbeitet und Ihnen nachträglich übersandt.
Ein letzter wichtiger Hinweis: Wir würden Sie bitten, die Zahlungsfrist für die Jahresrechnungen einzuhalten. Denn Mahnungen führen in unserer Geschäftsstelle zu einem erheblichen Mehraufwand. Sollten Probleme bei der Kassierung der Beiträge aufgetreten sein, informieren Sie uns gerne frühzeitig. So lässt sich im Individualfall Ihre Zahlungsfrist verlängern.
In den vergangenen Jahren hat die Zahl der rückwirkenden Abmeldungen – z.B. aufgrund von Nichtzahlung der Mitglieder – deutlich zugenommen. Uns ist bewusst, dass Sie die Gründe für diese Abmeldungen oft nicht beeinflussen können. Wir wollen auch nicht, dass Gemeinschaften in nachvollziehbaren Fällen für rückwirkende Abmeldungen auf den Kosten sitzen bleiben. Aber auch wir müssen für jedes zum Stichtag angemeldete Mitglied Kosten tragen, die wir im Falle einer rückwirkenden Abmeldung nicht erstattet bekommen. Dazu zählen die Kosten für die Mitgliederversicherungen, der Beitrag für unseren Bundesverband sowie der Zeitungsbezug. Daher unsere Bitte: Melden Sie rückwirkende Abmeldungen so frühzeitig wie möglich! Denn je früher wir Informationen zu rückwirkenden Abmeldungen erhalten, desto mehr unnötige Kosten lassen sich verhindern!
Wie bereits im vergangenen Jahr haben wir einen Flyer für Sie vorbereitet, auf dem noch einmal übersichtlich die Leistungen des Verbands dargestellt werden. Wir legen in diesem Flyer außerdem einen Fokus auf die neu hinzugekommenen Leistungen und Kooperationen sowie einige Highlight-Webinare in der ersten Jahreshälfte. Sie finden den Flyer als Download im geschützten Bereich oder können ihn gerne auch bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Geschäftsstelle als Dokument oder Druck anfordern.
Gute Nachrichten für alle Mitglieder! Anders als im Dezember mitgeteilt wurde, behalten die VIP-Kundenkarten der BAUKING weiterhin ihre Gültigkeit in allen Hagebaumärkten, die durch unseren Kooperationspartner BAUKING betrieben werden. Ausschließlich in den Standorten des Baustoff-Fachhandels werden die VIP-Kundenkarten ab 1. Januar 2026 nicht mehr akzeptiert. Hier wird es zu einem veränderten Modell mit neuen Konditionen kommen, welche voraussichtlich im Frühjahr 2026 bekanntgegeben werden.
An den Baumarkt-Konditionen soll sich aber auch in Zukunft nichts ändern: Unsere Mitglieder erhalten in den Baumärkten also weiterhin 10 Prozent auf alle rabattfähigen Artikel! Auch können Mitglieder, die bislang keine VIP-Kundenkarte besitzen, weiterhin neue Kundenkarten bei BAUKING beantragen. Am Standort Iserlohn, der bislang zwar die Bauking-Karten für Rabatte akzeptiert hat, aber nicht zum Unternehmen gehört, werden die Mitglieder eine neue Karte für die Rabattgewährung abschließen müssen. Wir bitten, die entstandene Verwirrung zu entschuldigen – aber zum Glück haben wir die Bauking GmbH doch von einer Fortführung der Kooperation überzeugen können.
Von Mai bis Dezember 2025 haben wir durch eine Sponsoring-Aktion der Sparda-Bank West unseren Mitgliedern das volle Entgelt für die Vor-Ort-Energieberatung der Verbraucherzentrale erstatten können. Dieses Sponsoring ist mit dem Jahreswechsel planmäßig ausgelaufen. Trotzdem bieten wir unseren Mitgliedern weiterhin einen Zuschuss für die Vor-Ort-Energieberatung der Verbraucherzentrale – allerdings wieder wie vor der Aktion in Höhe von 20 Euro an. Da die Kosten für die Beratung 40 Euro betragen, zahlen unsere Mitglieder am Ende also nur 20 Euro für die persönliche Energie-Beratung bei ihnen zu Hause. Beratungsthemen können die energetische Sanierung Ihres Hauses, ein Heizungstausch oder Solarenergie sein. Wichtig: Mitglieder müssen beim Beratungstermin zunächst das volle Entgelt in bar bezahlen und erhalten dann im Nachgang 20 Euro vom Verband Wohneigentum NRW erstattet.
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/vor-ort-energieberatung-verbraucherzentrale-nrw oder in unserer Geschäftsstelle.
Wie Sie wissen, hat der Verband Wohneigentum einen Rahmenvertrag für seine Gemeinschaften mit der GEMA abgeschlossen. Um die Vergünstigung der GEMA-Gebühren bei Festen oder Veranstaltungen Ihrer Gemeinschaft zu erhalten, müssen Sie bei der Anmeldung einige Schritte und Hinweise beachten. Hierzu gibt es von unserem Bundesverband eine neue Anleitung.
Noch besser: Der NRW-Landtag hat beschlossen, dass die GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle, ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen ab 2026 durch das Land übernommen werden. Der dafür notwendige Rahmenvertrag ist bislang aber leider noch nicht abgeschlossen. Weitere Details und Bedingungen sind bislang aber noch nicht bekannt. Wir informieren Sie, sobald weitere Informationen vorliegen!
Gemeinschaften haben die Möglichkeit, über den Siedlungsförderungsverein Hessen e.V. Zuschüsse in Höhe von ca. 10 bis 15 Prozent für Anschaffungen, Werbemaßnahmen oder Jugendarbeit zu erhalten. Die Zuschüsse können nur nach Durchführung einer Maßnahme gegen Vorlage der Rechnungen erfolgen. Die Anträge schicken Sie zunächst an unsere Geschäftsstelle. Wir werden Ihren Antrag sichten und an den Siedlungsförderungsverein weiterleiten. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen erhalten Sie ebenfalls bei unserer Geschäftsstelle.
Sie brauchen Unterstützung bei den „lästigen Pflichtaufgaben“ eines Vereinsvorstands? Dann könnten folgende Leistungen für Sie interessant sein:
Weitere Infos dazu erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle!
Aufgrund mehrerer Problemfälle möchten wir darauf hinweisen, dass die Konten Ihrer Gemeinschaften nicht auf den Namen des Vorstandsvorsitzenden oder des Kassierers, sondern immer auf Namen der Gemeinschaft geführt werden sollten. Außerdem ist es wichtig, dass mehr als nur ein Vorstandsmitglied Kontovollmachten erhält.
In der Bundesversammlung am 10. Oktober 2025 wurde die Beitragsanpassung pro Mitgliedschaft für die Landesverbände beschlossen. Somit steigt der Mitgliedsbeitrag ab 2026 um einen Euro. Er erhöht sich dadurch von 1,75 € im Jahr 2025 auf 2,75 €. Zum 1. Januar 2027 kann dieser Beitrag um weitere 50 Cent bis zu einem Euro steigen. Die zweite Stufe dieser Beitragserhöhung kann bei Bedarf von der Bundesversammlung bestimmt werden.
Diese extrem hohe Beitragserhöhung ist für unseren Landesverband besonders brisant, weil uns diese Pläne nicht bekannt waren, als wir unsere Beitragserhöhung für 2025 kalkuliert hatten.
Zum 1. Januar 2026 wurde auch das Porto für den Einzelversand des Mitgliedermagazins angepasst. Das Porto beträgt jetzt 0,62 € pro Zeitung. Eine weitere Portoerhöhung im Laufe des Jahres ist zudem möglich.
Wir haben zu Beginn letzten Jahres die Mustersatzungen für unsere Gemeinschaften und Kreisverbände aktualisiert. Dabei sind unter anderem Regelungen für digitale und hybride Mitgliederversammlungen sowie ein Formulierungsvorschlag für die Gemeinschaften, die zusammen mit dem Landesverband für Mitgliederwerbezwecke bei bestimmten Aktionen eine kostenfreie Mitgliedschaft anbieten wollen. Zur Erklärung: Wenn Gemeinschaften diese Möglichkeit nutzen wollen, müssen sie für ihren Gemeinschaftsbeitrag eine Satzungsregelung einführen und zusätzlich für die jeweilige Aktion auch einen Antrag an den geschäftsführenden Vorstand des Landesverbands richten, damit über den Gemeinschaftsbeitrag hinaus auch der Jahresmitgliedsbeitrag im Landesverband für ein erstes Jahr kostenfrei bleibt.
Immer wieder erreichen uns Rückfragen zu den Bedingungen der Inklusiv-Versicherungen für unsere Mitglieder. Die jeweiligen Merkblätter dazu finden Sie auf unserer Website unter den im Folgenden genannten Links.
Grundstücks- und Gebäudehaftpflichtversicherung: https://www.wohneigentum.nrw/versicherungen/haftpflicht
Rechtsschutzversicherung für Wohnungen und Grundstücke inkl. Immobilien-Steuerrecht: https://www.wohneigentum.nrw/versicherungen/rechtsschutz
Leserreisen sind ein zentraler Baustein der Mitgliederbindung und stärken die Beziehung zwischen Verlag, Verband und Mitgliedern. Die erzielten Erlöse tragen zur Entlastung des Bezugspreises bei und unterstützen die wirtschaftliche Stabilität des Verlags.
Zudem vermittelt der Verlag auch Jugendreisen. Die Jugendbeauftragten des Verbands Wohneigentum werden hierzu eingebunden und informiert.
Mitglieder erhalten einen Nachlass von 10 % auf den regulären Reisepreis; für Gruppenanfragen sind Sonderkonditionen möglich. Bei Interesse nehmen Sie den Kontakt direkt mit dem Verlag auf.
Bitte bestellen Sie Urkunden und Nadeln für Ehrungen und Jubilarfeiern 14 Tage vor der Veranstaltung. Herzlichen Dank!
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Ausgabe 01/2026
Versanddatum: 12.02.2026