So unterstützen wir Sie bei Ihrer ehrenamtlichen Arbeit

Sie planen eine Aktion, mit der Sie neue Mitglieder für Ihre Gemeinschaft werben können? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie! Noch in diesem Sommer wird der Verband Wohneigentum NRW ein neues Förderprogramm zur Mitgliederwerbung in den Gemeinschaften starten. Jährlich stehen unseren Gemeinschaften und Kreisverbänden im Rahmen des Förderprogramms insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Die Details der Förderbedingungen werden aktuell erarbeitet. So viel aber vorweg: Eine Beantragung wird schon bei der Planung von Veranstaltungen oder Aktionen möglich sein – die Auszahlung folgt bei nachgewiesener Durchführung. Wenn Sie bereits eine Mitgliederwerbeaktion planen, können Sie dies gerne auch bereits jetzt mitteilen. Schicken Sie einfach eine kurze Beschreibung Ihrer geplanten Werbemaßnahme per Email an info@remove-this.wohneigentum.nrw.

In diesem Newsletter informieren wir Sie noch über weitere Unterstützungsangebote für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit: Darunter kostenlose Flyer oder ein Tagesseminar zur Medienarbeit im Verein. Außerdem stellen wir Ihnen ein Wochenend-Seminar an der Akademie Biggesee vor, das praxisnahe Einblicke in die Schlichtung nachbarlicher Streitigkeiten und das Nachbarrecht in NRW bietet.

Wichtig für Sie als Ehrenamtliche im Verband Wohneigentum NRW ist auch, dass der Gesamtvorstand am 14.03.2026 eine Änderung der Geschäfts-, Beitrags- und Kassenordnung beschlossen hat. Dabei wurde zum einen die Regelung zu möglichen Mahngebühren bei Nichtzahlung von Mitgliedern und Gemeinschaften vereinfacht. Außerdem müssen rückwirkende Abmeldungen von Mitgliedern in Zukunft bis zum 30.06. eines laufenden Jahres gemeldet werden. 

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Bestellen Sie kostenlose Flyer mit Mitgliedervorteilen für Ihre Gemeinschafts-Events bei uns!

Im April haben wir unsere Mitglieder mit einem neuen Beileger in der Familienheim und Garten über unsere Vorteile und Leistungen informiert. Sicher haben auch Sie diesen Beileger in den Händen gehalten. Produktionsbedingt haben wir von diesem Flyer noch Restbestände, die Sie gerne für Ihre Arbeit vor Ort nutzen können.

Der vierseitige A4-Flyer stellt die Leistungen unseres Verbands und die Mitglieder-Vorteile kompakt und optisch ansprechend dar. Abgerundet wird der Flyer durch eine kurze Auflistung der Top-Webinare des ersten Halbjahrs 2026, Infos zu unseren neuen Leistungen sowie Ansprechpartner und Kontaktdaten unserer Geschäftsstelle.

Diese Kurzbroschüre eignet sich hervorragend, um langjährige Mitglieder oder Interessenten auf die umfangreichen Leistungen unseres Verbands und aktuelle Veranstaltungen aufmerksam zu machen. Aufgrund der Veranstaltungsankündigungen ergibt eine Verwendung aber vor allem in den nächsten Wochen Sinn.

Sie könnten die Flyer beispielsweise nutzen, wenn Sie eine Veranstaltung wie Sommerfeste, Gemeinschaftstreffen oder Ähnliches planen. Die Flyer könnten Sie dann zur kostenlosen Mitnahme als Infomaterial für Interessenten auslegen.

Wenn Sie für Ihre Gemeinschaft diese Infos auch nutzen möchten, stellen wir Ihnen die Flyer gerne kostenlos zur Verfügung. Schreiben Sie uns eine Email an info@remove-this.wohneigentum.nrw oder rufen in unserer Geschäftsstelle an (Tel. 0231/ 94 11 38 0) und teilen uns bitte mit, wie viele Sie gerne hätten. Die Flyer sind nur so lange verfügbar, bis der Vorrat aufgebraucht ist.

Neue Geschäfts-, Beitrags- und Kassenordnung

Der Gesamtvorstand hat in seiner Sitzung am 14.03.2026 eine Anpassung der Geschäfts-, Beitrags- und Kassenordnung beschlossen.

Im Paragraph 2 wurde eine Regelung zu rückwirkenden Abmeldungen ergänzt. Gemeinschaften erfahren häufig erst im Rahmen des Beitragseinzugs zu Beginn des neuen Jahres, dass Mitglieder verstorben oder unbekannt verzogen sind. Diese werden – um wirtschaftlichen Schaden für die Gemeinschaften zu verhindern – dann rückwirkend abgemeldet.

Rückwirkende Abmeldungen lassen sich in der Praxis oft nicht vermeiden. Sie führen aber – besonders wenn die Meldung spät erfolgt – auf Seiten des Landesverbands zu starken finanziellen Verlusten, da Beiträge für Versicherungen und den Bundesverband bereits im Voraus und für das Mitgliedermagazin monatlich entrichtet werden.
Um die daraus entstehenden Auswirkungen möglichst gering zu halten, bitten wir darum, entsprechende Abmeldungen zeitnah an die Geschäftsstelle zu melden – spätestens jedoch bis zum 30.06. eines Jahres.

Neu eingeführt wurde außerdem Paragraph 2a, der das Mahnverfahren bei nicht fristgerechter Zahlung von Mitgliedsbeiträgen regelt und die Mahngebühren vereinfacht. Im Jahr 2025 mussten leider insgesamt 160 erste, 42 zweite und 32 dritte Mahnungen an säumige Gemeinschaften versendet werden. Dies ist für alle Beteiligten äußerst unangenehm und auch mit erheblichem Arbeitsaufwand verbunden.

Uns ist bewusst, dass es im Einzelfall nachvollziehbare Gründe geben kann, warum unsere Zahlungsfristen nicht eingehalten werden können. In solchen Situationen bitten wir darum, frühzeitig das Gespräch mit der Geschäftsstelle zu suchen. Wenn wir rechtzeitig informiert werden, besteht die Möglichkeit, Zahlungsfristen unbürokratisch zu verlängern und ein Mahnverfahren zu vermeiden.

Die aktuelle Fassung dieser Ordnung können Sie bis zum 4. Mai über diesen Link herunterladen.

Mein Verein in den Medien: Von der Pressemitteilung zum Social-Media-Post – jetzt anmelden!

Profilaufnahme eines Mannes aus dessen Mund Buchstaben fliegen

© lassedesignen – stock.adobe.com

Freie Plätze gibt es derzeit noch für unser Tagesseminar „Mein Verein in den Medien: Von der Pressemitteilung zum Social-Media-Post“ am 9. Mai 2026 in Dortmund!

Hier erfahren Sie, wie Sie es als Ehrenamtliche mit einfachen Mitteln erreichen, dass Ihre Gemeinschaft bekannter wird und Ihre Aktionen und Veranstaltungen – sowohl in der Lokalpresse als auch in den sozialen Medien – mehr Aufmerksamkeit erhalten. Jetzt noch schnell anmelden – wir freuen uns auf Sie!

 
Mehr Infos zum kostenlosen Tagesseminar

 


Jetzt mitmachen beim Wochenend-Seminar am Biggesee!

Ein älterer und ein jüngerer Mann reichen sich am Gartentor lächelnd die Hand

© koldunova_anna – stock.adobe.com

Zum Wochenend-Seminar „Friede, Freude, Nachbarschaft – Schlichtung und Konfliktbewältigung“  an der Akademie Biggesee vom 12. bis 14. Juni sind noch Anmeldungen möglich. Unter anderem geht es um folgende Themen:

  • Vermittlung von Grundlagenkenntnissen aus dem Nachbarrecht NRW und Teilen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Abstandsregelungen, Rückschnitte, Grenzeinfriedungen usw.)
  • Darstellung und Lösung typischer Streitfälle unter Nachbarn
  • Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung

Das Seminar richtet sich an ehrenamtliche Vorsitzende einzelner Gemeinschaften oder andere Vorstandsmitglieder sowie alle Mitglieder des Verbands, die Interesse an der Erhaltung einer harmonischen Nachbarschaft haben. Referent ist Stephan Dingler (Rechtsanwalt und Rechtsberater).

 
Mehr Infos und Anmeldung zum Wochenend-Seminar

 


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Ausgabe 06/2026

Versanddatum: 22.04.2026