Wichtige Rechtsinfos für Sie als Vereinsvorstand

Im heutigen Newsletter möchten wir Sie über die satzungsgemäß festgelegte Kündigungsfrist für Mitglieder informieren, da hier leider immer wieder Missverständnisse über geltende Fristen auftreten. So können Sie Ihre Mitglieder rechtskonform informieren und mögliche Konflikte vermeiden.

Was Sie für Ihre Tätigkeit als Vereinsvorstand außerdem wissen sollten, um sich vor bösen Überraschungen zu schützen, erfahren Sie in unserem Webinar „Crashkurs für Vereinsvorstände“, das wir Ihnen ganz neu als Aufzeichnung zur Verfügung stellen. So können Sie sich jetzt noch nachträglich umfassend informieren, auch wenn Sie nicht am Webinar teilnehmen konnten. Wir wünschen Ihnen beim Anschauen viel Spaß und wertvolle Erkenntnisse für Ihre Tätigeit als Funktionär/in.

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Kündigungsfrist bei Mitgliederabmeldungen

Gemäß Paragraph 8 „Beendigung der Mitgliedschaft“, Absatz 1, unserer Satzung gilt für Mitglieder folgende Kündigungsfrist:

„Durch schriftliche Erklärung an den Vorstand des Verbandes bzw. der Gemeinschaft, die bis zum 30.09. des Jahres zugegangen sein muss, kann die Mitgliedschaft mit Wirkung zum 31.12. des Kalenderjahres gekündigt werden.“

Diese Regelung gilt – mit Ausnahme von Todesfällen – ausnahmslos für alle Mitglieder.

Bis zum 21.10.2025 haben wir bereits 109 Kündigungen über den geschützten Bereich von den Gemeinschaften erhalten. Sofern die betreffenden Mitglieder ihre Kündigung vor dem 1. Oktober bei Ihnen eingereicht haben, ist dies selbstverständlich ordnungsgemäß.

Wir möchten Sie daher höflich bitten, künftig die in der Satzung festgelegte Kündigungsfrist bis zum 30.09. zu beachten. Bitte teilen Sie den Mitgliedern, deren Kündigung nicht fristgerecht eingegangen ist, mit, dass ein Austritt frühestens zum 31.12.2026 möglich ist. Bei der Übermittlung der Kündigungen bitten wir Sie, uns jeweils das zutreffende Austrittsdatum mitzuteilen.

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis danken wir Ihnen herzlich.

Webinar-Aufzeichnung „Crashkurs für Vereinsvorstände“

Möchten Sie wissen, was für Ihre Tätigkeit im Vereinsvorstand rechtlich und organisatorisch zu beachten ist und wie Sie sich vor bösen Überraschungen schützen können? Und das alles kompakt und ohne viel Drumherum? Dann empfehlen wir Ihnen die Aufzeichnung unseres Webinars „Crashkurs für Vereinsvorstände“, die wir Ihnen exklusiv zur Verfügung stellen. Referent ist Hans-Michael Schiller, Rechtsanwalt und Notar a.D. sowie Ehrenvorsitzender des Verband Wohneigentum NRW. Er versorgt Sie mit Grundlagen-Wissen zum Vereinsrecht, Vereinssteuerrecht und Gemeinnützigkeitsrecht, das jeder Ehrenamtler kennen sollte! Auch bestens geeignet, um das eigene Wissen aufzufrischen.

In der Aufzeichnung erhalten Sie Antworten auf wichtige Fragen, wie

  •     Was ist überhaupt ein Verein?
  •     Eingetragener Verein vs. Nicht-e.V.: Was sind die Unterschiede?
  •     Welche Pflichten sollte ein Vereins-Vorstand unbedingt beachten?
  •     Mit welchen Tipps gelingt die Arbeit im Verein reibungslos?
  •     Warum eine Satzung nicht lästig ist, sondern Ihre Arbeit schützt!
  •     Wie können Konflikte innerhalb eines Vereins beigelegt werden?
  •     Welche Rechte und Pflichten haben eigentlich die Vereinsmitglieder?
  •     Wie schützte ich mich vor Haftungsansprüchen?
  •     Wie vermeide ich als Vereins-Vorstand Ärger mit dem Finanzamt?

Hier geht es zur Webinaraufzeichnung – jetzt ansehen!

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Ausgabe 07/2025

Versanddatum: 24.10.2025