Aktuelle Infos für Ihre ehrenamtliche Arbeit

Die Sommerpause bringt keine Pause bei wichtigen politischen Themen: Die geplanten Änderungen bei der Förderung privater Photovoltaikanlagen sorgen aktuell für Diskussionen – und wir unterstützen Sie dabei, vor Ort Stellung zu beziehen. In dieser Ausgabe finden Sie eine Muster-Pressemitteilung, mit der Sie sich gemeinsam mit uns für bessere Rahmenbedingungen der privaten Energiewende einsetzen können.

Außerdem lohnt sich ein Blick auf zwei praktische Angebote: Sichern Sie sich jetzt einen der letzten Plätze für unser Wochenendseminar zur erfolgreichen Leitung von Versammlungen und erfahren Sie, wie Ihre Gemeinschaft künftig von der Übernahme der GEMA-Gebühren durch das Land NRW profitieren kann – inklusive wichtiger Hinweise zur Anmeldung.

Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und viele Anregungen für Ihre Arbeit vor Ort!

Viele Grüße

Andreas Kröner und Jan Koch
Geschäftsführer

Muster-Pressemitteilung für Gemeinschaften und Kreisverbände: PV-Förderstopp gefährdet privaten Solarausbau vor Ort

In dieser Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium neue Pläne zum Förderstopp für private PV-Anlagen vorgelegt. Auch wenn die ursprünglich angekündigte, sofortige Einstellung der Einspeisevergütung für neue Solaranlagen ab 2027 abgeschwächt wurde, erschwert das Bundeswirtschaftsministerium mit der geplanten EEG-Novelle den Einstieg für Wohneigentümerinnen und -eigentümer in die private Energiewende. Besonders brisant: Seit Beginn des Jahres gilt in NRW zudem eine Solarpflicht für Bestandsgebäude. Für uns ist diese widersprüchliche Politik eine Zumutung für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Für Ihre lokale Pressearbeit haben wir daher einen Muster-Text vorbereitet, den Sie gerne in Ihrem Namen zusammen mit unserer Pressemitteilung an lokale Medien schicken können. Wenn in Ihrer Stadt mehrere Gemeinschaften oder ein Kreisverband aktiv sind, sprechen Sie sich am besten vor Verschickung der Pressemitteilung ab!

So gehen Sie vor: Kopieren Sie den unten stehenden Muster-Text, füllen ihn mit den für Ihre Stadt passenden Daten aus unter Liste mit den lokalen Ausbau-Potenzialen für PV-Anlagen. Die Liste mit Daten für jede der 396 NRW-Kommunen finden Sie hier zum Download! Prüfen Sie unbedingt, ob alle Muster-Felder mit den richtigen Zahlen ausgefüllt wurden und schicken die Pressemitteilung anschließend in Ihrem Namen oder dem Namen Ihrer Gemeinschaft an Ihre lokalen Pressekontakte!

Solar-Förderstopp vs. NRW-Solarpflicht: Widersprüchliche Politik gefährdet [Zahl aus Spalte D: Potenzial Anzahl PV-Module] neue Solarmodule auf Wohngebäuden in [Ort]

Am 17. Juli hat das Bundeswirtschaftsministerium neue Pläne zum Förderstopp für private PV-Anlagen ab 2027 veröffentlicht. Diese sorgen – gerade in Kombination mit der NRW-Solarpflicht – auch bei uns in [Ort] für große Verunsicherung! Für [hier zugehörige Gliederung nennen, z.B. die Gemeinschaft XY] ist klar: Diese widersprüchliche Politik sorgt bei Wohneigentümerinnen und -eigentümern für Unverständnis und Frust.

Das ist besonders ärgerlich. Denn auch hier bei uns in [Ort] schlummert noch ein enormes Potenzial für den Ausbau der Photovoltaik: Allein auf bislang ungenutzten Dächern von Wohngebäuden könnten in [Ort] noch bis zu [Zahl aus Spalte D: Potenzial Anzahl PV-Module] Solarmodule installiert werden. Das entspricht  –  wie unser Landesverband ausgerechnet hat – einer Fläche von [Zahl aus Spalte E: PV-Fläche Wohngebäude Äquivalent: Fußballfelder] Fußballfeldern, auf der theoretisch Sonnenstrom für mehr als [Zahl aus Spalte G: Entspricht jährlichen Durchschnittsverbrauch von 3-Personenhaushalt] 3-Personen-Haushalte produziert werden könnte. Wir sind der Meinung: Die Politik sollte beim privaten Solarausbau nicht bremsen – denn wenn dieses Potenzial stärker ausgeschöpft würde, wäre das sowohl für Wohneigentümer als auch das Klima ein echter Gewinn! Dass die Wirtschaftsministerin ihre ursprünglichen Pläne abgeschwächt und statt eines sofortigen Förderstopps nun eine kurze Übergangszahlung vorsieht, ändert nach Einschätzung des Geschäftsführers unseres Landesverbands Jan Koch wenig. Er kommentiert in einer aktuellen Pressemitteilung: „Man kann nicht wie in NRW auf der einen Seite private Investitionen in die Energiewende zur Pflicht machen und sich auf der anderen Seite aus der Verantwortung stehlen.“ Seine Einschätzung: Setzt die Bundesregierung tatsächlich den Förderstopp für kleine PV-Anlagen um, mache das die Investition in erneuerbare Energien für viele private Wohneigentümer deutlich unattraktiver. Denn für die alternative Direktvermarktung von überschüssigem Strom gäbe es aktuell noch immer weder die technische Infrastruktur noch ausreichend Anbieter oder den notwendigen Verbraucherschutz. Das sei auch nach Ablauf der jetzt geplanten Übergangslösung nicht zu erwarten. „Die EEG-Novelle erhöht die finanzielle Hürde für die private Energiewende. Denn Anlagen ohne Speicher sowie Haushalte ohne Wärmepumpe oder E-Auto wären vom Wegfall der Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen besonders betroffen“, erklärt Koch.

Ich verweise für weitergehende Informationen auch auf die Pressemitteilung unseres Landesverbands, die Sie unter folgendem Link abrufen können: https://www.wohneigentum.nrw/beitrag/widerspruechliche-politik-solarenergie

Schnell anmelden: Freie Plätze für Wochenendseminar „Versammlungen souverän und erfolgreich leiten“

Sie wollen lernen, wie man Mitgliederversammlungen oder Vorstandssitzungen fehlerfrei leitet – ganz professionell, sicher und besonnen? Dann melden Sie sich jetzt schnell noch für unser Wochenendseminar vom 11. bis 13. September an der Akademie Biggesee an. Es gibt noch freie Plätze – wir freuen uns auf Sie!

Mehr Infos und Anmeldung

Befreiung von GEMA-Gebühren durch das Land NRW für Ihre Veranstaltungen möglich

Möchten Sie für Ihre Gemeinschaft eine Veranstaltung organisieren? Dann haben wir aktuelle Informationen für Sie! Wir hatten bereits zu Jahresbeginn angekündigt, dass das Land NRW zukünftig GEMA-Gebühren für Veranstaltungen von Vereinen übernehmen will. Seit Beginn des Monats ist der dafür abgeschlossene Rahmenvertrag nun gültig und die genauen Bedingungen bekannt.

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt die GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle, ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen. Die Entlastung betrifft z. B. Dorffeste, Vereinsfeiern und ähnliche Veranstaltungen ohne Gewinnabsicht. Sie müssen Ihre Veranstaltung aber trotzdem bei der GEMA anmelden, u. a. einen Nachweis über Ihre Gemeinnützigkeit beifügen sowie weitere Voraussetzungen erfüllen. Außerdem sollen Sie weiterhin zusätzlich den Rahmenvertrag des Verband Wohneigentum e.V. angeben.

Unter folgendem Link finden Sie Informationen zur Anmeldung von Veranstaltungen, für die die GEMA-Kosten durch das Land übernommen werden: https://www.gema.de/de/musiknutzer/kampagnen/ehrenamtliche-vereine-in-nrw

Um also von der Regelung zu profitieren, melden Sie die Veranstaltungen Ihrer Gemeinschaft vor der Durchführung im GEMA-Onlineportal an. Nur dann kann Nordrhein-Westfalen die GEMA-Lizenzkosten übernehmen. Unter folgendem Link finden Sie weitere Informationen dazu: https://www.gema.de/de/musiknutzer/erklarung-onlineportal-ehrenamt

Für die Anmeldung Ihrer Veranstaltung müssen Sie bestätigen, dass Ihre Organisation ehrenamtlich arbeitet. Zusätzlich benötigen Sie unter Umständen auch einen Nachweis über die Gemeinnützigkeit Ihres Vereins. Als Nachweis können Sie Ihre Satzung nutzen. Laden Sie, wenn vorhanden, auch eine Kopie Ihres Freistellungsbescheids hoch. Die meisten unserer Gemeinschaften haben keinen eigenen Freistellungsbescheid. Wir stellen aber gerne eine Bestätigung aus, dass die jeweilige Untergliederung dem Verband Wohneigentum NRW angeschlossen ist, sie dadurch zum gemeinnützigen Handeln verpflichtet ist und fügen eine Kopie unseres Freistellungsbescheids an.

Ein wichtiger Hinweis: Der Verband Wohneigentum hat ebenfalls einen Rahmenvertrag mit der GEMA geschlossen, über den unsere Gemeinschaften bereits in der Vergangenheit Vergünstigungen in Höhe von 20 Prozent erhalten haben. Die GEMA bittet darum, auch bestehende Rahmen- und Pauschalverträge zusätzlich im Anmeldeprozess anzugeben. Eine Anleitung zum Verweis auf den Rahmenvertrag des Verband Wohneigentum finden Sie im Dokument „Erläuterungen zur Meldung einer Veranstaltung“. Sie müssen sich als Gemeinschaft für die Nutzung des Rahmenvertrags unseres Bundesverbands vorab auch einmalig bei der Geschäftsstelle in Bonn registrieren lassen.

Sie erhalten diesen Newsletter, da Sie als Funktionär/-in unseres Verbands den „geschützten Bereich“ nutzen. Sollten Sie keine weiteren Newsletter wünschen, teilen Sie uns dies bitte über unser Kontaktformular mit.

Ausgabe 10/2026

Versanddatum: 23.07.2026