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die Grundsteuerreform ist seit vielen Monaten eines der zentralen Themen unserer Interessenvertretung. 19 Prozent mehr Grundsteuer fürs Wohnen. Diesen Aufschlag zahlen die Bürgerinnen und Bürger landesweit bei der Grundsteuer, wenn die NRW-Städte keine getrennten Hebesätze für Wohnen und Gewerbe beschließen.
In vielen Städten und Gemeinden liegt die Kostensteigerung aber noch über dem Landesschnitt – in der Spitze bei über 40 Prozent. Das zeigen unsere Berechnungen, die wir auf Basis der Zahlen des nordrhein-westfälischen Finanzministeriums gemacht haben.
Damit Sie in Ihren Städten aktiv werden können, haben wir für Sie eine Muster-Pressemitteilung erarbeitet. Mit dieser können Sie auf die lokalen Medienvertreter zugehen und unserer Forderung nach einem gesplitteten Grundsteuer-Hebesatz erneut Nachdruck verleihen.
Informieren Sie sich in unseren angefügten Downloads gerne über den Grundsteueranstieg in Ihrer Kommune und ergänzen Sie die Zahlen in unserer Muster-Presseinfo.
In einem Webinar am 5. November 2024, haben wir Sie über unsere Aktion informiert und erklärt, wie Sie unsere Muster-Pressemitteilung nutzen können.
Viele Grüße
Jan Koch
Politik und Kommunikation
Begleitendes Material unseres Webinar:
Nachfolgend finden Sie die Aufzeichnung unseres Webinars. Unser Grundsteuer-Experte Jan Koch erklärt die Schritte der Reform, die aktuellen Entwicklungen und stellt die neuste Aktion des Landesverbandes vor. Darüber hinaus stellen wir Ihnen gerne unser Material aus dem Webinar zum Download zur Verfügung.
Hier können Sie die Aufzeichnung unseres Webinars ansehen
Hier finden Sie das Material aus unserem Webinar
Der Verband Wohneigentum fordert die Stadt [Name des Ortes] auf, ermäßigte Grundsteuer-Hebesätze zu beschließen. „Andernfalls steigt die Grundsteuer fürs Wohnen hier in [Name des Ortes] ab 2025 um [Prozentuale Steigerung aus Tabelle Spalte 5]“, sagt [Vorname Nachname], Vorsitzender der [Name der Gemeinschaft/des Kreisverbands].
„Gerade Eigentümer und Mieter von alten Immobilien trifft die Grundsteuerreform doppelt und dreifach. Denn bei älteren Gebäuden treten ohnehin die stärksten Bewertungssprünge auf. Sie haben in der Vergangenheit am meisten von den veralteten Einheitswerten profitiert. Ohne ermäßigten Hebesatz müssten sie aber zusätzlich noch eine Grundsteuer-Entlastung fürs Gewerbe bezahlen“, erläutert Jan Koch, Grundsteuer-Experte beim Verband Wohneigentum, der NRW-weit gut 130.000 Eigenheim-Besitzer vertritt.
Auch Einfamilienhäuser sind von der Lastverschiebung besonders betroffen: Hier liegt die Mehrbelastung mit 40 Prozent noch einmal doppelt so hoch wie im Landesschnitt. „Auch in [Name des Ortes] ist davon auszugehen, dass besonders ältere Einfamilienhäuser mit deutlichen Mehrbelastungen rechnen müssen. Extreme Sprünge lassen sich mit den getrennten Hebesätzen zwar nicht verhindern – aber zumindest wird der kollektive Anstieg abgefedert“, sagt [Nachname des Vorsitzenden], der in [Name des Ortes] gut [Zahl der Mitglieder vor Ort] vertritt.
Die Zeit drängt – denn getrennte Hebesätze sollten am besten bis zum Jahresende beschlossen werden. Landesweit geht es um 19 Prozent mehr Grundsteuer fürs Wohnen. So viel Aufschlag müssten Bürgerinnen und Bürger in NRW zahlen, wenn die Städte keine getrennten Hebesätze für Wohnen und Gewerbe beschließen. Der Verband Wohneigentum NRW hat errechnet, was das in konkreten Zahlen bedeutet: „Für die Bürger geht es landesweit um fast 500 Millionen Euro“, erklärt der designierte Geschäftsführer Jan Koch. In den meisten Kommunen liegt der Grundsteueranstieg zwischen 10 bis 20 Prozent, in großen Städten wie Köln, Dortmund, Essen oder Neuss bei um 30 Prozent und in der Spitze bei über 40 Prozent.
Die Zahlen zum landesweiten Grundsteueraufkommen der NRW-Kommunen basieren auf einer Schätzung der kommunalen Spitzenverbände (Drs. 18/1369). Die Verschiebung der Messbetragsvolumina ergeben sich aus einer Antwort der Landesregierung an den Landtag (Drs. 18/10619). Die Berechnung der kommunalscharfen Lastverschiebungen erfolgte auf Basis aktualisierter Berechnungen zu aufkommensneutralen Hebsesätzen des NRW-Finanzministeriums von September 2024.
Presseinfo: Verband Wohneigentum fordert ermäßigte Grundsteuer-Hebesätze fürs Wohnen
Ausgabe 10/2024
Versanddatum: 2.11.2024